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   BFH, 08.07.1977 - III R 26/75   

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https://dejure.org/1977,1730
BFH, 08.07.1977 - III R 26/75 (https://dejure.org/1977,1730)
BFH, Entscheidung vom 08.07.1977 - III R 26/75 (https://dejure.org/1977,1730)
BFH, Entscheidung vom 08. Juli 1977 - III R 26/75 (https://dejure.org/1977,1730)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Erlaß - Außerordentlicher Vermögensverfall - Ermittlung des Restvermögens - Hinzurechnung - Umwandlung von Bargeld in Grundbesitz - Verkehrswert des Grundbesitzes - Summe aus Einheitswert und Hinzurechnungen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFHE 123, 392
  • BStBl II 1978, 25
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 03.08.1973 - III R 142/72

    Berechnung des Restvermögens - Erlaß von Vermögensabgabe - Erlaß von

    Auszug aus BFH, 08.07.1977 - III R 26/75
    Der BFH habe im Urteil vom 3. August 1973 III R 142/72 (BFHE 110, 163, BStBl II 1973, 770) entschieden, daß nur solche Aufwendungen bei der Hinzurechnung zum Restvermögen in Betracht kommen könnten, die über das zur Erhaltung des ordnungsgemäßen Zustandes des Gebäudes erforderliche Maß hinausgingen.

    In der Entscheidung III R 142/72 hat der erkennende Senat zu der Frage Stellung genommen, ob Aufwendungen auf ein Grundstück, die nicht zu einer Erhöhung des Einheitswerts geführt haben, als Vermögensumschichtung im Sinne der Erlaßrichtlinien angesehen werden können.

  • BFH, 01.08.1969 - III R 9/69

    Erlaß von Vermögensabgabe - Vermögensverfall - Abrechnungen vom Restvermögen -

    Auszug aus BFH, 08.07.1977 - III R 26/75
    Der erkennende Senat hat schon wiederholt ausgesprochen, daß diese Regelung rechtlich unbedenklich ist (vgl. Entscheidung vom 1. August 1969 III R 9/69, BFHE 97, 140, BStBl II 1970, 49).
  • BFH, 25.11.1966 - III 186/62

    Echtlichen Fortbestand der als persönliche Abgabeschuld entstandenen

    Auszug aus BFH, 08.07.1977 - III R 26/75
    So hat der Senat bereits im Urteil vom 25. November 1966 III 186/62 (BFHE 87, 491, BStBl III 1967, 193) ausgesprochen, daß selbst der Verlust des Ausgangsvermögens an dem rechtlichen Bestand der Abgabeschuld nichts zu ändern vermag, weil sie eine persönliche Abgabeschuld ist.
  • BFH, 21.03.1969 - III 208/65

    Vermögensverfall - Erlaß von Vermögensabgaben - Restvermögen - Erlaßzeitraum

    Auszug aus BFH, 08.07.1977 - III R 26/75
    Im Urteil vom 21. März 1969 III 208/65 (BFHE 97, 136, BStBl II 1970, 28) hat der Senat Zurechnungen in Höhe des Herstellungsaufwands für neu errichtete Gebäude für zulässig erklärt.
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